WohnRadar überwacht täglich erkannte öffentliche Baugesuche aus den angebundenen amtlichen Quellen im Kanton Zug und informiert Sie automatisch bei neuen Einreichungen in Ihrem Umfeld.
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Im Kanton Zug werden erkannte öffentliche Baugesuche aus den angebundenen amtlichen Quellen in der Amtsblatt Kanton Zug publiziert. Im Kanton Zug beträgt die Einsprachefrist in der Regel 20 Tage ab der Publikation im Amtsblatt (§ 45 PBG ZG); bei Planauflagen wie Bebauungsplänen gelten längere Fristen (30 Tage, §§ 38 f. PBG ZG) — massgebend ist immer die in der Publikation genannte Frist. Einsprachen sind innert dieser Frist schriftlich mit Antrag und Begründung beim Gemeinderat einzureichen. Statt die Publikationen selbst regelmässig zu prüfen, ruft WohnRadar sie täglich automatisch ab und informiert Nutzer per E-Mail bei neuen relevanten Einreichungen in ihrer Umgebung.
Was ist ein Baugesuch? · Die Einsprachefrist in der Schweiz · Wie lange dauert eine Baubewilligung? · Abdeckung und amtliche Quellen
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