WohnRadar überwacht täglich erkannte öffentliche Baugesuche aus den angebundenen amtlichen Quellen im Kanton Schwyz und informiert Sie automatisch bei neuen Einreichungen in Ihrem Umfeld.
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Im Kanton Schwyz werden erkannte öffentliche Baugesuche aus den angebundenen amtlichen Quellen in der Amtsblatt Kanton Schwyz publiziert. Im Kanton Schwyz liegt das Baugesuch in der Regel 20 Tage öffentlich auf. Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich mit Antrag und Begründung bei der Bewilligungsbehörde einzureichen (§ 80 PBG SZ). Massgebend ist immer die in der Publikation genannte Frist. Statt die Publikationen selbst regelmässig zu prüfen, ruft WohnRadar sie täglich automatisch ab und informiert Nutzer per E-Mail bei neuen relevanten Einreichungen in ihrer Umgebung.
Was ist ein Baugesuch? · Die Einsprachefrist in der Schweiz · Wie lange dauert eine Baubewilligung? · Abdeckung und amtliche Quellen
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