WohnRadar überwacht täglich erkannte öffentliche Baugesuche aus den angebundenen amtlichen Quellen im Kanton St. Gallen und informiert Sie automatisch bei neuen Einreichungen in Ihrem Umfeld.
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Im Kanton St. Gallen werden erkannte öffentliche Baugesuche aus den angebundenen amtlichen Quellen in der Publikationsplattform Kanton St. Gallen publiziert. Im Kanton St. Gallen liegt das Baugesuch in der Regel 14 Tage öffentlich auf. Einsprachen sind innert der Auflagefrist schriftlich mit Antrag und Begründung dem zuständigen Gemeinderat einzureichen (Art. 153 ff. PBG SG); zur Einsprache berechtigt ist, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse darlegen kann. Massgebend ist immer die in der jeweiligen Publikation genannte Frist. WohnRadar erfasst die Baugesuche aller 76 politischen Gemeinden des Kantons über die zentrale kantonale Publikationsplattform — auch wenn nicht jede Gemeinde an jedem Tag ein aktives Baugesuch hat. Statt die Publikationen selbst regelmässig zu prüfen, ruft WohnRadar sie täglich automatisch ab und informiert Nutzer per E-Mail bei neuen relevanten Einreichungen in ihrer Umgebung.
Was ist ein Baugesuch? · Die Einsprachefrist in der Schweiz · Wie lange dauert eine Baubewilligung? · Abdeckung und amtliche Quellen
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