WohnRadar überwacht täglich erkannte öffentliche Baugesuche aus den angebundenen amtlichen Quellen im Kanton Zürich und informiert Sie automatisch bei neuen Einreichungen in Ihrem Umfeld.
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Im Kanton Zürich werden erkannte öffentliche Baugesuche aus den angebundenen amtlichen Quellen in der eBaugesucheZH Portal publiziert. Im Kanton Zürich liegt das Baugesuch 20 Tage öffentlich auf (§ 314 PBG ZH). Es gibt keine klassische Einsprache: Wer seine Rechte wahren will, muss innert dieser 20 Tage die Zustellung des baurechtlichen Entscheids verlangen (§ 315 PBG ZH, elektronisch via eAuflageZH). Gegen den Entscheid kann anschliessend innert 30 Tagen ab Zustellung Rekurs erhoben werden. Statt die Publikationen selbst regelmässig zu prüfen, ruft WohnRadar sie täglich automatisch ab und informiert Nutzer per E-Mail bei neuen relevanten Einreichungen in ihrer Umgebung.
Was ist ein Baugesuch? · Die Einsprachefrist in der Schweiz · Wie lange dauert eine Baubewilligung? · Abdeckung und amtliche Quellen
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