WohnRadar überwacht täglich erkannte öffentliche Baugesuche aus den angebundenen amtlichen Quellen im Kanton Luzern und informiert Sie automatisch bei neuen Einreichungen in Ihrem Umfeld.
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Im Kanton Luzern werden erkannte öffentliche Baugesuche aus den angebundenen amtlichen Quellen in der Planauflage Luzern publiziert. Im Kanton Luzern liegt das Baugesuch in der Regel 20 Tage öffentlich auf (§ 193 PBG LU). Einsprachen müssen innerhalb der Auflagefrist schriftlich bei der Gemeinde eingereicht werden; im vereinfachten Verfahren gilt eine verkürzte Frist von 10 Tagen. Massgebend ist immer die in der Publikation genannte Frist. Statt die Publikationen selbst regelmässig zu prüfen, ruft WohnRadar sie täglich automatisch ab und informiert Nutzer per E-Mail bei neuen relevanten Einreichungen in ihrer Umgebung.
Was ist ein Baugesuch? · Die Einsprachefrist in der Schweiz · Wie lange dauert eine Baubewilligung? · Abdeckung und amtliche Quellen
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