WohnRadar überwacht täglich die öffentlichen Baugesuche der meisten Gemeinden im Kanton Bern und informiert Sie automatisch bei neuen Einreichungen in Ihrem Umfeld.
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42 von 334 Gemeinden im Kanton Bern noch nicht überwacht — diese Gemeinden veröffentlichen ihre Baugesuche nicht über Amtsblatt Kanton Bern und werden von WohnRadar aktuell nicht erfasst (Abdeckung wird laufend erweitert):
Im Kanton Bern werden die öffentlichen Baugesuche der meisten Gemeinden in der Amtsblatt Kanton Bern publiziert. Im Kanton Bern wird das Baugesuch zweimal im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde veröffentlicht (Art. 26 BewD). Die Einsprachefrist beträgt 30 Tage ab der ersten Veröffentlichung (Art. 31 BewD); Einsprachen sind innert dieser Frist schriftlich mit Antrag und Begründung bei der zuständigen Behörde einzureichen. WohnRadar erfasst die Publikationen der Gemeinden, die ihre Baugesuche über das Amtsblatt-Portal veröffentlichen — aktuell 292 von 334 Berner Gemeinden. Statt die Publikationen selbst regelmässig zu prüfen, ruft WohnRadar sie täglich automatisch ab und informiert Nutzer per E-Mail bei neuen relevanten Einreichungen in ihrer Umgebung.
Was ist ein Baugesuch? · Die Einsprachefrist in der Schweiz · Wie lange dauert eine Baubewilligung?
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