WohnRadar überwacht täglich alle öffentlichen Baugesuche der Gemeinde Neuheim und informiert Sie automatisch bei neuen Einreichungen in Ihrem Umfeld.
Öffentlich publizierte Baugesuche der Gemeinde Neuheim. Quelle: Amtsblatt Kanton Zug.
WohnRadar ist ein Hinweisdienst, kein amtliches Publikationsorgan. Daten aus der öffentlichen Planauflage · Quelle: Amtsblatt Kanton Zug. Keine Gewähr für Vollständigkeit, Aktualität oder Fristen. Keine Rechtsberatung.
Neuheim ist die kleinste Gemeinde des Kantons Zug mit rund 2 000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Die Gemeinde liegt auf einer Anhöhe zwischen dem Lorzental und dem Ägerisee und ist geprägt durch Landwirtschaft und Einfamilienhäuser. Baugesuche sind überschaubar, aber für direkte Nachbarn von hoher Relevanz.
Bauherren müssen Bauprojekte in Neuheim bei der Gemeindeverwaltung zur Baubewilligung einreichen. Die Gesuche werden anschliessend öffentlich aufgelegt und in der Amtsblatt Kanton Zug publiziert.
Im Kanton Zug beträgt die Einsprachefrist in der Regel 20 Tage ab der Publikation im Amtsblatt (§ 45 PBG ZG); bei Planauflagen wie Bebauungsplänen gelten längere Fristen (30 Tage, §§ 38 f. PBG ZG) — massgebend ist immer die in der Publikation genannte Frist. Einsprachen sind innert dieser Frist schriftlich mit Antrag und Begründung beim Gemeinderat einzureichen. WohnRadar überwacht die Publikationen täglich und informiert Nutzer per E-Mail bei neuen relevanten Einreichungen in Neuheim.
Was ist ein Baugesuch? · Die Einsprachefrist · Wie lange dauert eine Baubewilligung?
Baugesuche Menzingen · Baugesuche Baar · Baugesuche Wädenswil · Baugesuche Zug
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