WohnRadar prüft täglich die angebundenen amtlichen Quellen für Baar und informiert Sie automatisch bei neuen Einreichungen in Ihrem Umfeld.
Öffentlich publizierte Baugesuche der Gemeinde Baar. Quelle: Amtsblatt Kanton Zug · Abdeckung und Quellenstatus.
WohnRadar ist ein Hinweisdienst, kein amtliches Publikationsorgan. Daten aus der öffentlichen Planauflage · Quelle: Amtsblatt Kanton Zug. Keine Gewähr für Vollständigkeit, Aktualität oder Fristen. Keine Rechtsberatung.
Baar ist mit rund 24 000 Einwohnerinnen und Einwohnern die bevölkerungsreichste Gemeinde des Kantons Zug. Die Gemeinde liegt zwischen dem Zugersee und dem Lorzental und ist stark gewachsen: Neue Wohnüberbauungen, Gewerbeareale und Infrastrukturprojekte prägen das Baubild. Besonders entlang der Hauptverkehrsachsen und in den Entwicklungsgebieten Neufeld und Sennweid entstehen regelmässig neue Bauprojekte.
Bauherren müssen Bauprojekte in Baar bei der Gemeindeverwaltung zur Baubewilligung einreichen. Die Gesuche werden anschliessend öffentlich aufgelegt und in der Amtsblatt Kanton Zug publiziert.
Im Kanton Zug beträgt die Einsprachefrist in der Regel 20 Tage ab der Publikation im Amtsblatt (§ 45 PBG ZG); bei Planauflagen wie Bebauungsplänen gelten längere Fristen (30 Tage, §§ 38 f. PBG ZG) — massgebend ist immer die in der Publikation genannte Frist. Einsprachen sind innert dieser Frist schriftlich mit Antrag und Begründung beim Gemeinderat einzureichen. Statt die Publikationen selbst regelmässig zu prüfen, überwacht WohnRadar sie täglich automatisch und informiert Nutzer per E-Mail bei neuen relevanten Einreichungen in Baar.
Was ist ein Baugesuch? · Die Einsprachefrist · Wie lange dauert eine Baubewilligung? · Abdeckung und amtliche Quellen
Baugesuche Neuheim · Baugesuche Zug · Baugesuche Steinhausen · Baugesuche Kappel am Albis
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