Kanton Zürich · ZH

Baugesuche in Richterswil

WohnRadar prüft täglich die angebundenen amtlichen Quellen für Richterswil und informiert Sie automatisch bei neuen Einreichungen in Ihrem Umfeld.

Aktualisiert: 31. Okt. 2026 · 2 aktuelle Baugesuche

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Öffentliche Planauflage

Aktuell aufliegende Baugesuche in Richterswil

Öffentlich publizierte Baugesuche der Gemeinde Richterswil. Quelle: eBaugesucheZH Portal · Abdeckung und Quellenstatus.

WohnRadar ist ein Hinweisdienst, kein amtliches Publikationsorgan. Daten aus der öffentlichen Planauflage · Quelle: eBaugesucheZH Portal. Keine Gewähr für Vollständigkeit, Aktualität oder Fristen. Keine Rechtsberatung.

Neue Baugesuche in Richterswil per E-Mail

Wir melden Ihnen jedes neue Baugesuch im Umkreis von 1 km um Ihre Adresse – am Tag der Publikation, solange die Einsprachefrist läuft. 30 Tage gratis, endet automatisch.

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Baugesuche Richterswil: Quelle, Frist und Ablauf

Die Seite trennt Richterswiler Publikationen klar von Wädenswil und anderen Gemeinden im Bezirk Horgen. Angezeigt werden Adresse, Vorhaben und Auflagefrist; verbindlich bleibt das kantonale Portal.

  1. Aktuelle Gesuche ansehen: Die offenen Publikationen stehen oben mit Adresse und Vorhaben.
  2. Frist kontrollieren: Massgebend ist immer das Datum in der amtlichen Ausschreibung.
  3. Original prüfen: Öffnen Sie die Veröffentlichung über eAuflageZH für Richterswil für vollständige Unterlagen und verbindliche Angaben.

Im Kanton Zürich liegt das Baugesuch 20 Tage öffentlich auf (§ 314 PBG ZH). Es gibt keine klassische Einsprache: Wer seine Rechte wahren will, muss innert dieser 20 Tage die Zustellung des baurechtlichen Entscheids verlangen (§ 315 PBG ZH, elektronisch via eAuflageZH). Gegen den Entscheid kann anschliessend innert 30 Tagen ab Zustellung Rekurs erhoben werden.

Hintergrund

Öffentliche Baugesuche in Richterswil

Richterswil liegt am linken Zürichsee-Ufer im Bezirk Horgen und umfasst neben dem Dorf auch Samstagern. Baugesuche betreffen hier regelmässig Wohnbauten, Umbauten und Verdichtungsprojekte in Seenähe sowie in den höher gelegenen Ortsteilen.

Bauherren müssen Bauprojekte in Richterswil bei der Gemeindeverwaltung zur Baubewilligung einreichen. Die Gesuche werden anschliessend öffentlich aufgelegt und in der eBaugesucheZH Portal publiziert.

Im Kanton Zürich liegt das Baugesuch 20 Tage öffentlich auf (§ 314 PBG ZH). Es gibt keine klassische Einsprache: Wer seine Rechte wahren will, muss innert dieser 20 Tage die Zustellung des baurechtlichen Entscheids verlangen (§ 315 PBG ZH, elektronisch via eAuflageZH). Gegen den Entscheid kann anschliessend innert 30 Tagen ab Zustellung Rekurs erhoben werden. Statt die Publikationen selbst regelmässig zu prüfen, überwacht WohnRadar sie täglich automatisch und informiert Nutzer per E-Mail bei neuen relevanten Einreichungen in Richterswil.

Was ist ein Baugesuch? · Die Einsprachefrist im Kanton Zürich · Wie lange dauert eine Baubewilligung? · Abdeckung und amtliche Quellen

Häufige Fragen

Fragen zu Baugesuchen in Richterswil

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