WohnRadar prüft täglich die angebundenen amtlichen Quellen für Wädenswil und informiert Sie automatisch bei neuen Einreichungen in Ihrem Umfeld.
Öffentlich publizierte Baugesuche der Gemeinde Wädenswil. Quelle: eBaugesucheZH Portal · Abdeckung und Quellenstatus.
WohnRadar ist ein Hinweisdienst, kein amtliches Publikationsorgan. Daten aus der öffentlichen Planauflage · Quelle: eBaugesucheZH Portal. Keine Gewähr für Vollständigkeit, Aktualität oder Fristen. Keine Rechtsberatung.
Wädenswil liegt am linken Zürichsee-Ufer und zählt rund 24 000 Einwohnerinnen und Einwohner. Als grösste Gemeinde am Zürichsee südlich der Stadt verzeichnet Wädenswil regelmässig Baugesuche für Wohnbauten, Gewerbeprojekte und Umbauten in den Hanglagen oberhalb des Sees.
Bauherren müssen Bauprojekte in Wädenswil bei der Gemeindeverwaltung zur Baubewilligung einreichen. Die Gesuche werden anschliessend öffentlich aufgelegt und in der eBaugesucheZH Portal publiziert.
Im Kanton Zürich liegt das Baugesuch 20 Tage öffentlich auf (§ 314 PBG ZH). Es gibt keine klassische Einsprache: Wer seine Rechte wahren will, muss innert dieser 20 Tage die Zustellung des baurechtlichen Entscheids verlangen (§ 315 PBG ZH, elektronisch via eAuflageZH). Gegen den Entscheid kann anschliessend innert 30 Tagen ab Zustellung Rekurs erhoben werden. Statt die Publikationen selbst regelmässig zu prüfen, überwacht WohnRadar sie täglich automatisch und informiert Nutzer per E-Mail bei neuen relevanten Einreichungen in Wädenswil.
Was ist ein Baugesuch? · Die Einsprachefrist · Wie lange dauert eine Baubewilligung? · Abdeckung und amtliche Quellen
Baugesuche Männedorf · Baugesuche Uetikon am See · Baugesuche Richterswil · Baugesuche Meilen
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