WohnRadar prüft täglich die angebundenen amtlichen Quellen für Luzern und informiert Sie automatisch bei neuen Einreichungen in Ihrem Umfeld.
Öffentlich publizierte Baugesuche der Gemeinde Luzern. Quelle: Planauflage Luzern · Abdeckung und Quellenstatus.
WohnRadar ist ein Hinweisdienst, kein amtliches Publikationsorgan. Daten aus der öffentlichen Planauflage · Quelle: Planauflage Luzern. Keine Gewähr für Vollständigkeit, Aktualität oder Fristen. Keine Rechtsberatung.
Die Stadt Luzern ist Kantonshauptort und mit rund 82 000 Einwohnerinnen und Einwohnern die grösste Stadt der Zentralschweiz. Als Tourismus-, Kultur- und Wirtschaftszentrum verzeichnet Luzern eine konstant hohe Bautätigkeit: Sanierungen in der Altstadt, Neubauprojekte im Tribschenquartier und Grossprojekte wie das Kantonsspital prägen das aktuelle Baubild. Die Baugesuche werden in der städtischen Planauflage publiziert.
Bauherren müssen Bauprojekte in Luzern bei der Gemeindeverwaltung zur Baubewilligung einreichen. Die Gesuche werden anschliessend öffentlich aufgelegt und in der Planauflage Luzern publiziert.
Im Kanton Luzern liegt das Baugesuch in der Regel 20 Tage öffentlich auf (§ 193 PBG LU). Einsprachen müssen innerhalb der Auflagefrist schriftlich bei der Gemeinde eingereicht werden; im vereinfachten Verfahren gilt eine verkürzte Frist von 10 Tagen. Massgebend ist immer die in der Publikation genannte Frist. Statt die Publikationen selbst regelmässig zu prüfen, überwacht WohnRadar sie täglich automatisch und informiert Nutzer per E-Mail bei neuen relevanten Einreichungen in Luzern.
Was ist ein Baugesuch? · Die Einsprachefrist · Wie lange dauert eine Baubewilligung? · Abdeckung und amtliche Quellen
Baugesuche Kriens · Baugesuche Horw · Baugesuche Emmen · Baugesuche Ebikon
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