WohnRadar überwacht täglich alle öffentlichen Baugesuche der Gemeinde Alberswil und informiert Sie automatisch bei neuen Einreichungen in Ihrem Umfeld.
Öffentlich publizierte Baugesuche der Gemeinde Alberswil. Quelle: Planauflage Luzern.
WohnRadar ist ein Hinweisdienst, kein amtliches Publikationsorgan. Daten aus der öffentlichen Planauflage · Quelle: Planauflage Luzern. Keine Gewähr für Vollständigkeit, Aktualität oder Fristen. Keine Rechtsberatung.
Bauherren müssen Bauprojekte in Alberswil bei der Gemeindeverwaltung zur Baubewilligung einreichen. Die Gesuche werden anschliessend öffentlich aufgelegt und in der Planauflage Luzern publiziert.
Im Kanton Luzern liegt das Baugesuch in der Regel 20 Tage öffentlich auf (§ 193 PBG LU). Einsprachen müssen innerhalb der Auflagefrist schriftlich bei der Gemeinde eingereicht werden; im vereinfachten Verfahren gilt eine verkürzte Frist von 10 Tagen. Massgebend ist immer die in der Publikation genannte Frist. WohnRadar überwacht die Publikationen täglich und informiert Nutzer per E-Mail bei neuen relevanten Einreichungen in Alberswil.
Was ist ein Baugesuch? · Die Einsprachefrist · Wie lange dauert eine Baubewilligung?
Baugesuche Ettiswil · Baugesuche Schötz · Baugesuche Egolzwil · Baugesuche Wauwil
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