WohnRadar überwacht täglich alle öffentlichen Baugesuche der Gemeinde Riehen und informiert Sie automatisch bei neuen Einreichungen in Ihrem Umfeld.
Öffentlich publizierte Baugesuche der Gemeinde Riehen. Quelle: Kantonsblatt Basel-Stadt.
WohnRadar ist ein Hinweisdienst, kein amtliches Publikationsorgan. Daten aus der öffentlichen Planauflage · Quelle: Kantonsblatt Basel-Stadt. Keine Gewähr für Vollständigkeit, Aktualität oder Fristen. Keine Rechtsberatung.
Bauherren müssen Bauprojekte in Riehen bei der Gemeindeverwaltung zur Baubewilligung einreichen. Die Gesuche werden anschliessend öffentlich aufgelegt und in der Kantonsblatt Basel-Stadt publiziert.
Im Kanton Basel-Stadt werden Bauvorhaben mit wesentlicher Aussenwirkung im Kantonsblatt und im Internet publiziert. Die Einsprachefrist beträgt 30 Tage ab der Publikation (§ 48 BPV BS); Einsprachen sind innert dieser Frist schriftlich und unterschrieben beim Bau- und Gastgewerbeinspektorat einzureichen. WohnRadar erfasst alle 3 Gemeinden des Kantons (Basel, Riehen, Bettingen). WohnRadar überwacht die Publikationen täglich und informiert Nutzer per E-Mail bei neuen relevanten Einreichungen in Riehen.
Was ist ein Baugesuch? · Die Einsprachefrist · Wie lange dauert eine Baubewilligung?
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