WohnRadar prüft täglich die angebundenen amtlichen Quellen für Basel und informiert Sie automatisch bei neuen Einreichungen in Ihrem Umfeld.
Öffentlich publizierte Baugesuche der Gemeinde Basel. Quelle: Kantonsblatt Basel-Stadt.
WohnRadar ist ein Hinweisdienst, kein amtliches Publikationsorgan. Daten aus der öffentlichen Planauflage · Quelle: Kantonsblatt Basel-Stadt. Keine Gewähr für Vollständigkeit, Aktualität oder Fristen. Keine Rechtsberatung.
Bauherren müssen Bauprojekte in Basel bei der Gemeindeverwaltung zur Baubewilligung einreichen. Die Gesuche werden anschliessend öffentlich aufgelegt und in der Kantonsblatt Basel-Stadt publiziert.
Im Kanton Basel-Stadt werden Bauvorhaben mit wesentlicher Aussenwirkung im Kantonsblatt und im Internet publiziert. Die Einsprachefrist beträgt 30 Tage ab der Publikation (§ 48 BPV BS); Einsprachen sind innert dieser Frist schriftlich und unterschrieben beim Bau- und Gastgewerbeinspektorat einzureichen. WohnRadar erfasst alle 3 Gemeinden des Kantons (Basel, Riehen, Bettingen). Statt die Publikationen selbst regelmässig zu prüfen, überwacht WohnRadar sie täglich automatisch und informiert Nutzer per E-Mail bei neuen relevanten Einreichungen in Basel.
Was ist ein Baugesuch? · Die Einsprachefrist · Wie lange dauert eine Baubewilligung?
Baugesuche Binningen · Baugesuche Birsfelden · Baugesuche Allschwil · Baugesuche Bottmingen
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