WohnRadar ist ein Hinweisdienst, kein amtliches Publikationsorgan.
Keine Gewähr für Vollständigkeit, Aktualität oder Fristen — verbindliche Angaben bitte direkt bei Arth oder Amtsblatt Kanton Schwyz prüfen.
Einsprachefrist i.d.R. 20 Tage (Auflagefrist, § 80 PBG SZ). Keine Rechtsberatung.