gemäss Situationsplan 1:200 (siehe Anhang) Das Baugesuch liegt vom 9. September 2026 bis 22. September 2026 bei der Bauverwaltung Wartau, Rathaus, Büro-Nr. 10, Azmoos, zur Einsicht auf. Während der Auflagefrist kann unter den Voraussetzungen von Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1) schriftlich beim Gemeinderat Wartau, Poststrasse 51, 9478 Azmoos, Einsprache erhoben werden. Die Baueinsprache hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Gemeinde Wartau «Situationsplan.pdf» anzeigen
gemäss Situationsplan 1:200 (siehe Anhang) Das Baugesuch liegt vom 9. September 2026 bis 22. September 2026 bei der Bauverwaltung Wartau, Rathaus, Büro-Nr. 10, Azmoos, zur Einsicht auf. Während der Auflagefrist kann unter den Voraussetzungen von Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1) schriftlich beim Gemeinderat Wartau, Poststrasse 51, 9478 Azmoos, Einsprache erhoben werden. Die Baueinsprache hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Gemeinde Wartau «Situationsplan.pdf» anzeigen
Abbruch Scheunen / Neubau ZFH / Installation Wärmepumpe mit Erdsonden / PV-Anlage Grundstück / Zone: Parz.-Nr. 128, 3719, Vers.-Nr. 1657, 1658, Oberdorf, 9478 Azmoos, BauG Dorfkernzone DK3
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