Baugesuch · Schänis · SG

Bekanntmachung von Baugesuch

Parz. Nr. 1058, Biberlichopf, Ziegelbrücke (L) Baugesuch und Pläne können während der Auflagefrist 11. August 2026 bis 24. August 2026 beim Bausekretariat Schänis eingesehen werden. Während der Auflagefrist kann bei der Baubewilligungskommission Schänis schriftlich Einsprache erhoben werden. Die Einsprache hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse dartut. Gemeinde Schänis «2026-049_Situationsplan.pdf» anzeigen

Publiziert: 11. Aug. 2026
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Gesuchsnummer
00.274.850
Projekttyp
Baugesuch
Publikation
11. Aug. 2026
Einsprachefrist
⚠ 24. Aug. 2026 — noch 5 Tage

Adresse

Parz. Nr. 1058, Biberlichopf, Ziegelbrücke (L) Baugesuch und Pläne können während der Auflagefrist 11. August 2026 bis 24. August 2026 beim Bausekretariat Schänis eingesehen werden. Während der Auflagefrist kann bei der Baubewilligungskommission Schänis schriftlich Einsprache erhoben werden. Die Einsprache hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse dartut. Gemeinde Schänis «2026-049_Situationsplan.pdf» anzeigen

WohnRadar ist ein Hinweisdienst, kein amtliches Publikationsorgan. Keine Gewähr für Vollständigkeit, Aktualität oder Fristen — verbindliche Angaben bitte direkt bei Schänis oder Publikationsplattform Kanton St. Gallen prüfen. Einsprachefrist i.d.R. 14 Tage ab Publikation (Art. 153 ff. PBG SG). Keine Rechtsberatung.

Projektbeschreibung

Wiederinbetriebnahme des bestehenden UKW Systems

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