Bachwiesstrasse 2, Mörschwil Einsprachefrist: 20. August 2026 bis 3. September 2026 In Anwendung von Art. 139 ff. Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1; abgekürzt PBG) erhalten Sie von diesem Bauvorhaben Kenntnis. Allfällige Einsprachen öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Art sind innert der Auflagefrist schriftlich und mit entsprechender Begründung dem Gemeinderat Mörschwil einzureichen. Im Weiteren wird auf Artikel 152 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes verwiesen. Gemeinde Mörschwil «2026-0051_Bauanzeige_Aushang.pdf» anzeigen
Bachwiesstrasse 2, Mörschwil Einsprachefrist: 20. August 2026 bis 3. September 2026 In Anwendung von Art. 139 ff. Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1; abgekürzt PBG) erhalten Sie von diesem Bauvorhaben Kenntnis. Allfällige Einsprachen öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Art sind innert der Auflagefrist schriftlich und mit entsprechender Begründung dem Gemeinderat Mörschwil einzureichen. Im Weiteren wird auf Artikel 152 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes verwiesen. Gemeinde Mörschwil «2026-0051_Bauanzeige_Aushang.pdf» anzeigen
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