Parz. Nr. 292, St. Otmarsberg 1 Die Baugesuchsunterlagen liegen in der Zeit vom 4. bis und mit 17. August 2026 , d. h. während 14 Tagen, im Hochbauamt (Obergasse 24) zur Einsicht auf. Privat- und/oder öffentlich-rechtliche Einsprachen gegen das Bauprojekt sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet der Baukommission Uznach einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse darlegen kann. Die Einsprache hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung zu enthalten. Gemeinde Uznach http://www.uznach.ch «BA_Benediktusverein_Situation.pdf» anzeigen «BA_Benediktusverein.pdf» anzeigen
Parz. Nr. 292, St. Otmarsberg 1 Die Baugesuchsunterlagen liegen in der Zeit vom 4. bis und mit 17. August 2026 , d. h. während 14 Tagen, im Hochbauamt (Obergasse 24) zur Einsicht auf. Privat- und/oder öffentlich-rechtliche Einsprachen gegen das Bauprojekt sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet der Baukommission Uznach einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse darlegen kann. Die Einsprache hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung zu enthalten. Gemeinde Uznach http://www.uznach.ch «BA_Benediktusverein_Situation.pdf» anzeigen «BA_Benediktusverein.pdf» anzeigen
Teilweise Umnutzung des Nordtraktes zu Schulräumlichkeiten sowie Modernisierung der Gästezimmer des Klosters im Osttrakt bei der Abtei St. Otmarsberg Vers. Nr. 1082
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