Methodik und Nachprüfung

Gezählt werden Publikationen in der amtlichen Bau-Rubrik des jeweiligen Amtsblatts, abgefragt über dessen offizielle Schnittstelle. Eine Zahl je Publikationsorgan, keine Zusammenführung mehrerer Quellen, keine eigene Bereinigung. Massgebend ist das Publikationsdatum laut Amtsblatt. Annullierte Publikationen zählen nicht.

Stichwörter: gezählt wird, in wie vielen Publikationen das Wort im amtlichen Text vorkommt (Titel und Inhalt, Deutsch und Französisch, auch in Zusammensetzungen wie «Luft-Wasser-Wärmepumpe»): Wärmepumpe/pompe à chaleur, Solar/Photovoltaik/solaire, Mobilfunk/téléphonie mobile, Abbruch/Rückbau/démolition, Aufstockung/surélévation. Das ist keine Zählung aller Wärmepumpen usw., sondern der Publikationen, in denen das Wort steht. Die Liste (CSV) zeigt pro Publikation, welche Wörter vorkommen.

Gesucht wird nur im Beschrieb des Vorhabens (nicht in Namen von Bauherrschaft, Planern oder Eigentümern und nicht in Standardtexten); ohne Beschrieb im Titel.

So prüfen Sie eine Zahl nach: Liste (CSV) herunterladen. Jede Zeile enthält Publikationsnummer, Datum, Gemeinde und den Link auf die amtliche Publikation. Alternativ auf der Website des Amtsblatts in der genannten Rubrik nach Publikationsdatum im Zeitraum suchen. Amtsblätter können Publikationen nachträglich annullieren, und nach Ablauf der Publikationsfrist sind Publikationen nicht mehr öffentlich abrufbar. Massgebend ist deshalb der oben genannte Abfragezeitpunkt; die Liste hält diesen Stand fest. Amtsblätter, deren Publikationen vor der Abfrage bereits abgelaufen sein könnten (kurze Publikationsfrist), weisen wir nicht aus.

Fragen und gemeindegenaue Auswertungen: [email protected].